Arbeitgeber haben das Recht, einen bereits genehmigten Urlaub nur aus sehr wichtigen betrieblichen Gründen zu widerrufen. Sollte dies der Fall sein, ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle durch den Urlaubsabbruch entstehenden Kosten zu übernehmen, einschließlich Stornogebühren oder zusätzlicher Kosten für eine Umbuchung.

Schlagwörter