Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, ihren Vorgesetzten in ihrer Freizeit zu grüßen oder einen Gruß zu erwidern. Eine hierauf gestützte Kündigung ist unwirksam. teilen teilen teilen teilen merken Schlagwörter# Spannende Fakten aus aller Welt Vorheriger Beitrag Der Frühling ist da! Man hört schon die ersten Hochdruckreiniger... Nächster Beitrag Wenn jemand sagt: “Du kommst mir bekannt vor!”...