Stadtbüchereien dürfen Bücher nicht mit dem Hinweis: “Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt” versehen, da dies die Meinungsfreiheit und das Persönlichkeitsrecht des Autors verletze – entschied das OVG Münster. Sie sollen vielmehr eine ungehinderte und selbstbestimmte Meinungsbildung ohne wertende Beeinflussung ermöglichen.

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