Wer einer Person absichtlich Zigarettenqualm ins Gesicht pustet, begeht Körperverletzung. Das Opfer darf sich mit den Mitteln der Notwehr dagegen wehren. teilen teilen teilen teilen merken Schlagwörter# Spannende Fakten aus aller Welt Vorheriger Beitrag Die Beamten sind die Träger der Nation... Nächster Beitrag „Es freut sich’s Herz und das Gemüt, wo die Blume des...