Wer falsche Tatsachen über eine Person behauptet und diese so in ein schlechtes Licht rückt, macht sich strafbar und kann nach § 186 StGB mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. teilen teilen teilen teilen merken Schlagwörter# Spannende Fakten aus aller Welt Vorheriger Beitrag Während man älter wird, merkt man, dass nicht die Anzahl... Nächster Beitrag Kolibris können rückwärts fliegen – als einzige Vogelart...