Wer falsche Tatsachen über eine Person behauptet und diese so in ein schlechtes Licht rückt, macht sich strafbar und kann nach § 186 StGB mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.

Schlagwörter
Wer falsche Tatsachen über eine Person behauptet und diese so in ein schlechtes Licht rückt, macht sich strafbar und kann nach § 186 StGB mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.