Fahrradfahrer gelten in Deutschland als Verkehrsteilnehmer. Wer betrunken Fahrrad fährt, kann seinen Führerschein genau wie beim Autofahren verlieren.

Fahrradfahrer gelten in Deutschland als Verkehrsteilnehmer. Wer betrunken Fahrrad fährt, kann seinen Führerschein genau wie beim Autofahren verlieren.