Vermietern ist es nicht gestattet, ihren Mietern das Aufstellen einer Waschmaschine und eines Wäschetrockners in der Wohnung zu untersagen, selbst wenn das Haus über einen Wäschekeller verfügt.

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Vermietern ist es nicht gestattet, ihren Mietern das Aufstellen einer Waschmaschine und eines Wäschetrockners in der Wohnung zu untersagen, selbst wenn das Haus über einen Wäschekeller verfügt.