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Nachdem ein Bauleiter beim Kaffeetrinken…
Nachdem ein Bauleiter beim Kaffeetrinken mit Kollegen stürzte und sich dabei die Nase brach, lehnte die Berufsgenossenschaft die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Doch das Gericht sah dies anders: Das Kaffeetrinken während einer verpflichtenden Arbeitsbesprechung fördere das Betriebsklima und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter und sei daher versichert.




