Vermieter oder Makler sind nicht berechtigt, Fotos…

Vermieter oder Makler sind nicht berechtigt, Fotos von einer noch bewohnten Wohnung zu fertigen, um diese online zu veröffentlichen. Derartige Aufnahmen stellen einen Eingriff in die Privatsphäre der Mieter dar und dürfen nur mit deren Einverständnis gemacht werden.

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