Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet…KaufdexFakten Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, ihren Vorgesetzten in ihrer Freizeit zu grüßen oder einen Gruß zu erwidern. Eine hierauf gestützte Kündigung ist unwirksam. An wen denkst du dabei? Jetzt teilen!teilen teilen teilen merken teilen