Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Körperreinigungszeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit gelten, wenn die Arbeitsbedingungen eine Reinigung vor dem Verlassen des Betriebs notwendig machen.


Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Körperreinigungszeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit gelten, wenn die Arbeitsbedingungen eine Reinigung vor dem Verlassen des Betriebs notwendig machen.