Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden…

Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass das Fahrzeug einer Person, die sich vorsätzlich und wiederholt ohne Führerschein ans Steuer setzt und dabei grob verkehrswidrig fährt, unwiderruflich eingezogen werden kann. Dies bestätigte das Gericht mit der Einziehung eines Ferraris.

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