Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden…KaufdexFakten Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Stalker die Umzugskosten ihrer Opfer tragen müssen. In einem Fall wurde einem Ehepaar Schadensersatz in Höhe von über 44.000 Euro für deren Umzug zugesprochen. An wen denkst du dabei? Jetzt teilen!teilen teilen teilen merken teilen