Der Besitzer einer Sache hat das Recht Gewalt gegenüber demjenigen einzusetzen, der ihm den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört.


Der Besitzer einer Sache hat das Recht Gewalt gegenüber demjenigen einzusetzen, der ihm den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört.