Die Bundesregierung plant eine umfassende Novellierung des Tierschutzgesetzes, die das Verbot von Qualzuchten, strengere Vorschriften für die Haltung von Nutztieren und Zirkussen umfasst. Auch der Straf- und Bußgeldrahmen soll erhöht werden: Künftig sind bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe statt drei und Bußgelder bis zu 50.000 Euro statt bisher 25.000 Euro möglich.








