Eine direkte Kündigung aufgrund von Beleidigungen des Chefs…

Eine direkte Kündigung aufgrund von Beleidigungen des Chefs vor Kollegen wegen menschenunwürdiger Arbeitsbedingungen ist nicht zulässig. Zu diesem Urteil kam das Landesarbeitsgericht Thüringen, welches einer Frau Recht gab, die nach ihrer Versetzung in einen von Schimmel befallenen Keller ihren Arbeitgeber beleidigt hatte.

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