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Auch nach der Einführung des neuen Selbstbestimmungsgesetzes ist es für Transpersonen unter Umständen nicht erlaubt, geschlechtsspezifische Bereiche wie Umkleidekabinen, Toiletten oder Saunen aufzusuchen, die ihrem Geschlechtseintrag entsprechen. In solchen Fällen gilt grundsätzlich das Hausrecht des Betreibers.











