Im Saarland werden Lockerungen erst bei “drohender Überlastung des Gesundheitswesens” wieder zurückgezogen. Mit anderen Worten: Wenn der Platz zum Sterben an den Intensivstationen knapp wird.


Im Saarland werden Lockerungen erst bei “drohender Überlastung des Gesundheitswesens” wieder zurückgezogen. Mit anderen Worten: Wenn der Platz zum Sterben an den Intensivstationen knapp wird.