Personen, die unbefugt Fotos oder Videos von Unfallopfern…

Personen, die unbefugt Fotos oder Videos von Unfallopfern am Unfallort aufnehmen oder diese Aufnahmen live übertragen, werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Allein die Anfertigung dieser Aufnahmen ist strafbar.

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