Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3 wurde vor 1997 als BGV A3 bezeichnet und ist eine Vorschrift der Berufsgenossenschaft zur Vermeidung von Unfällen in Betrieben. Allgemein gilt die DGUV Vorschrift 3 für alle elektrischen und Anlangen und Betriebsmittel. Ferner umfasst sie die Sicherheit nichtelektrotechnischer Anlagen, sofern diese sich in der Nähe von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln befinden. Die DGUV V3 Prüfung ist die Prüfungsgrundlage der Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3). Prüfung elektrischer Anlagen
Weitere Informationen:
– DGUV Vorschrift 3
– BGV A3
– DGUV V3
– Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
– Prüfung elektrischer Anlagen
Welche Regeln gelten für die DGUV V3 Prüfung?
Ist zur Einhaltung der Regeln eine alternative Maßnahme vorgenommen worden, so muss diese auf Verlangen der Berufsgenossenschaft in ihrer Wirksamkeit in Sinne der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) nachgewiesen werden. Von oberster Priorität ist, dass die Maßnahme wirkungsvoll ist, auch wenn sie dabei andere Regeln einhält als die VDE-Bestimmungen. Zu Beurteilen ist die Wirksamkeit einer Maßnahme zur Unfallverhütung allerdings immer nur im Einzelfall und kann nicht pauschal erfolgen. In der Nachweispflicht steht der Betrieb, der die DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) einhalten muss.
Auf wen greift die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 zurück?
Die DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) greift bei der Festlegung ihrer Regeln auf die so genannten VDE-Regeln zurück. Sie gelten als anerkanntes Regelwerk in der Elektrotechnik. Die VDE-Bestimmungen dienen der Unfallverhütung und sind bei der DGUV V3 Prüfung als prüfungsrelevant anzuerkennen.
Was sind elektrische Betriebsmittel und Anlagen nach DGUv Vorschrift 3?
Als elektrische Betriebsmittel im Sinne der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) werden alle Gegenstände, die entweder als Ganzes oder in ihren einzelnen Teilen zur Anwendung elektrischer Energie, sowie dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen dienen. Darunter fallen zum Beispiel Gegenstände der Informationstechnik oder Geräte zum Erzeugen und Leiten von elektrischer Energie. Unter die Bezeichnung „Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel“ fallen auch Schutz- und Hilfsmittel, wenn an diese gewisse Anforderungen gestellt werden, die die Sicherheit der elektrischen Betriebsmittel sicher stellen sollen. Elektrische Anlagen wiederum bezeichnen den Zusammenschluss, also mehrere elektrische Betriebsmittel. Bei der DGUV V3 Prüfung wird allerdings nicht unterschieden zwischen elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen – Die DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) sieht die selben Bestimmungen vor.
DGUv V3
Für manche besondere Gefahren mag es keine zugehörige VDE-Regel geben. In diesen Fällen gelten ganz allgemein die nachfolgenden Grundsätze der DGUV 3 (ehem. BGV A3):
– Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen sich in einem sicheren Zustand befinden
– Dieser sichere Zustand muss nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) beibehalten werden, d.h. er muss immer vorliegen
– Elektrische Betriebsmittel und Anlagen dürfen nur dann benutzt werden, wenn sie den zugrunde liegenden Sicherheitsanforderungen entsprechen (z.B. Einflüsse der Umgebung)
– Aktive Teile müssen gegen direkte Berührung geschützt sein
– Ist dies nicht möglich, sind benachbarte aktive Teile gegen direkte Berührung geschützt sein
– Bei Arbeiten an aktiven Teilen muss zunächst der spannungsfreie Zustand hergestellt werden
– Ist dies nicht möglich, muss nach DGUV V3 (ehem. BGV A3) diese Durchführung grundsätzlich ohne Lichtbogenbildung und Körperdurchströmung möglich sein
Bei jeder DGUV V3 Prüfung sind diese Grundsätze, nach den VDE-Bestimmungen, zu beachten. Häufig können bestimmte Angaben (z.B. der „sichere“ Zustand einer elektrischen Anlage) zwar sehr allgemeingültig klingen, können von Fachpersonen allerdings gut beurteilt werden.
Welche Personen gelten als Elektrofachkraft nach DGUV Vorschrift 3?
Eine spezielle Ausbildung zur Elektrofachkraft im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) gibt es nicht. Deshalb gilt als Elektrofachkraft nach der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) jeder, der aufgrund seiner Ausbildung, Fachkenntnisse und Erfahrungen, die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft durchführen kann. Ob eine Person fachlich geeignet ist, entscheidet der Einzelfall. Die DGUV V3 Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel umfasst verschiedenste elektrische Betriebsmittel und Anlagen, für die je nach Komplexität, verschiedene Elektrofachkräfte nötig sein könnten. In der Nachweispflicht, dass es sich beider Prüfung des DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) tatsächlich um eine Elektrofachkraft handelt, steht das Betrieb. Dieser sollte sich also vorab bei der Beauftragung Dritter, möglichst gut absichern und Nachweise einfordern.
Als klassische Elektrofachkraft gelten beispielsweise Elektroingenieure oder Elektrotechniker. Aber auch andere Ausbildungen und mehrjährige Berufserfahrungen können als Qualifikation (EFFT)anerkannt werden.