Selbst wenn die Beziehung zwischen Vermieter…

Selbst wenn die Beziehung zwischen Vermieter und Mieter durch regelmäßige Streitigkeiten belastet ist, reicht das allein nicht für eine außerordentliche Kündigung. Es muss nachgewiesen werden, dass diese Probleme auch durch ein pflichtwidriges Verhalten des Mieters verursacht wurden.

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