Video-Drohnen, die über dem eigenen Grundstück schweben…

Video-Drohnen, die über dem eigenen Grundstück schweben und Bildaufnahmen anfertigen, verletzen den höchstpersönlichen Lebensbereich und dürfen mit einem Luftgewehr abgeschossen werden. Dies entschied das Amtsgericht Riesa im Jahr 2019.

Sag’s mit Herz!
An wen denkst du dabei? Jetzt teilen!