Video-Drohnen, die über dem eigenen Grundstück schweben…

Video-Drohnen, die über dem eigenen Grundstück schweben und Bildaufnahmen anfertigen, verletzen den höchstpersönlichen Lebensbereich und dürfen mit einem Luftgewehr abgeschossen werden. Dies entschied das Amtsgericht Riesa im Jahr 2019.

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