Weil er im Januar einen vom Weihnachtsgeschäft übrig…

Weil er im Januar einen vom Weihnachtsgeschäft übrig gebliebenen Schokoladen-Weihnachtsmann gegessen hatte, wurde der Mitarbeiter eines Einzelhandel-Unternehmens nach über 22 Jahren gekündigt. Er zog gegen die Kündigung vor Gericht – und gewann. Die Richter befanden die Kündigung für unverhältnismäßig und damit unwirksam.

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